Preise

Die Behandlungskosten von Kindern und Jugendlichen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18ten Lebensjahr vollständig übernommen.

Erwachsenen Patienten zahlen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr für jede Heilmittelverordnung.

Die Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten richtet sich nach dem individuellen vertraglich festgelegten Versicherungsumfang.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Haben Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Behandelnen Arzt erhalten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten der logopädischen Behandlung.

    Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind zu einer Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten und 10€ Verordnungsgebühr pro Heilmittelverordnung verpflichtet. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, übernimmt die GKV die Behandlungskosten komplett.

  • Bei Kindern und Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr werden die Behandlungskosten komplett übernommen.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Die Kostenübernahme für logopädische Maßnahmen bei privatversicherten Patienten richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen. Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere nur anteilig.

  • Wir empfehlen, vor Therapiebeginn die Voraussetzungen und Bedingungen mit Ihrer PKV abzuklären. Gerne senden wir Ihnen unsere aktuelle Preisliste für Privatpatienten zu.

  • Zu Beginn der Behandlung schließen wir mit Privatversicherten einen Behandlungsvertrag ab, der alle Leistungen, Preise und Konditionen transparent regelt. Die Rechnung reichen Sie anschließend selbst bei Ihrer Krankenversicherung ein.

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